ASSECURANCE - SERVICE Kehr & Blankenburg
Menü
Kranken
Gesetzliche KV
Profitieren Sie von unserer Unabhängigkeit !
 

Für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro bzw. 4.162,50 Euro im Monat liegt, müssen sich in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern.


Obwohl der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist, nimmt der Wettbewerb unter den Gesetzlichen Krankenkassen zu. Mit Wahltarifen wie Selbstbehalt, Beitragserstattung, Teilnahmebonus, Variabler Kostenerstattung oder Sonderleistungen darf seit dem 01.04.2007 um Mitglieder geworben werden. Seit Einführung des Gesundheitsfonds ist der Beitragsatz für die Gesetzlichen Kassen gleich; so soll der Wettbewerb über Leistungen befördert werden.
 

Folgende Arten der Mitgliedschaft sind in der Gesetzlichen Krankenkasse möglich:

  • pflichtversichert - alle Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro im Jahr.
  • versicherungsfrei bzw. freiwillig versichert - für alle besser verdienenden Arbeitnehmer, Freiberufler und Beamte.
  • familienversichert - mitversichert sind kostenlos Ehepartner und Kinder (bis 25 Jahre) ohne bzw. nur mit geringem Einkommen.

nach obenBeiträge ...

Anders als bei der PKV werden die Beiträge nicht in Abhängigkeit vom individuellen Risiko, sondern entsprechend der finanziellen Leistungskraft des Versicherten berechnet.

Die Mitgliedsbeiträge werden prozentual zum entsprechenden Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den allgemeinen Beitrag. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1.Januar 2009 wurde die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung geändert. Die Krankenkassen ziehen weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge ein und überweisen diese an den Gesundheitsfonds. Des weiteren erhält der Gesundheitsfonds Steuerzahlungen vom Bund. Der Gesundheitsfonds zahlt nun wiederruman jeder Krankenkasse pro Versicherten einen Pauschalbetrag je nach Alter, Geschlecht und Krankheit des Versicherten. Schwerwiegende Chronische Krankheiten werden durch den Risikostrukturausgleich (RSA) berücksichtigt. Der Gesundheitsfonds wird vom Bundesversicherungsamt verwaltet.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 liegt bei 45.000 Euro Brutto im Jahr bzw. 3.750 Euro pro Monat. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.
  • Die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen wurden mit Einführung des Gesundheitsfonds auf 15,5 Prozent festgelegt. Seit dem 1.Juli 2009 betragen diese 14,9 Prozent .
  • Wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen, können die gesetzlichen Krankenkassen, ohne eine Einkommensprüfung vornehmen zu müssen, einen Zusatzbeitrag von 8 Euro erheben - oder mit Einkommensprüfung bis maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens als Zusatzbeitrag verlangen. Dieser Zusatzbeitrag ist ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu zahlen. Mehrere Krankenversicherungen erheben seit 2010 einen Zusatzbeitrag. In diesem Fall haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings besteht auch die Möglichkeit einer Rückzahlung durch die Krankenkassen, wenn diese besonders gut gewirtschaftet haben.

nach obenLeistungen ...

Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen sind grundlegend ähnlich. Ein Vergleich lohnt sich, da einige Kassen bestimmte Zusatzleistungen anbieten.
Das Leistungsspektrum der GKV lässt sich in folgende Bereiche einteilen:

  • gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung (z.T. mit eingeschränkter Arzt- und Krankenhauswahl, Unterbringung im Mehrbettzimmer...)
  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation soweit diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern.
Die Höhe der Zuzahlungen und Eigenanteile, die von den Versicherten geleistet werden, kann von Anbieter zu Anbieter schwanken.

nach obenWahltarife seit April 2007

Viele Krankenkassen unterbreiten seit April 2007 Ihren Mitgliedern individuelle Bonusprogramme, Selbstbehalte und Wahltarife Wahltarife mit einem attraktiveren Preis- Leistungsverhältnis:

  • Spezialtarife: für spezielle medizinische Versorgungsformen, z.B. für chronisch Kranke, Hausarztmodell usw.
  • Selbstbehalt: Hier bezahlen Sie beim Arztbesuch eine vereinbarte Selbstbeteiligung und zahlen im Gegenzug weniger Prämie.
  • Beitragsrückerstattung: Nehmen weder der Versicherte, noch seine mitversicherten Familienangehörigen ein Jahr lang keine Kassen-Leistungen in Anspruch, erhält der Versicherte einen Teil seines gezahlten Jahresbeitrages wieder; i.d.R. begrenzt auf ein Zwölftel des Jahresbeitrags. Früherkennung, Vorsorge und Impfungen werden dabei nicht berücksichtigt.
  • Teilnahmebonus: Die Krankenkasse bietet Versicherten, die an besonderen Versorgungsformen teilnehmen, einen speziellen Wahltarif an. Die Krankenkasse legt fest, ob die Versicherten Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen für die Teilnahme erhalten.
  • Variable Kostenerstattung: Versicherten werden Kosten erstattet. Die Höhe der Erstattung kann von der Kasse variiert werden.
  • Sonderleistungen: Entscheidet sich ein Versicherter für einen Tarif mit erweitertem Leistungsspektrum, sind spezielle Prämienzahlungen an die Kasse vorgesehen.

Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Krankenkasse alle Tarifmöglichkeiten anbietet. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.
 


Kontakt
Uwe Blankenburg
Münchehofer Str. 22
15366 Münchehofe
mehr...