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  • Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.

  • Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.

  • Bei der Schilderung des Schadensherganges haben Sie den Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß zu unterrichten.

  • Beachten Sie auch, dass gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben ist.

  • Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommen sollte, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.

Kontakt
Uwe Blankenburg
Münchehofer Str. 22
15366 Münchehofe
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